„Der Hausarzt ist für die meisten Menschen der Arzt des Vertrauens. Als Ratgeber und Wegweiser ist er für seine Patienten unabdingbar“, betont Bernhard Seidenath, der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Hausarztverträge haben sich bewährt. Deshalb lehnen wir grundsätzliche Änderungen im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) des Bundesgesundheitsministeriums ab.“ Einen entsprechenden Antrag hat die CSU-Fraktion nun in den Bayerischen Landtag eingebracht.
„Gleichzeitig muss der einfache Zugang für Patienten zu Psychotherapeuten erhalten bleiben. Erkrankte Menschen müssen weiterhin frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen dürfen ohne sich vollkommen unbekannten Gutachtern offenbaren zu müssen“, sagt Seidenath. Die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege stelle zudem die bestehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Frage, ergänzt CSU-Gesundheitsexperte Klaus Holetschek. „Das wirkt auch dem Ziel entgegen, die Gesundheitsberufe attraktiver zu machen und mehr junge Menschen dafür zu gewinnen.“
Um die flächendeckende Heilmittelversorgung langfristig sicherzustellen, solle der Verdienst von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseuren, medizinischen Bademeistern und Podologen verbessert werden. „Hier müssen wir vor allem dafür sorgen, dass weniger unnötige Bürokratie die Arbeit in den Gesundheitsfachberufen behindert“, so Seidenath.
Insgesamt seien im Entwurf des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung viele sehr gute Punkte enthalten, etwa die Möglichkeiten der fernmedizinischen Behandlung, stellt der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag fest. „Mögliche Änderungen insbesondere in Bezug auf die Hausarztversorgung sowie höhere Hürden für die Behandlung von psychisch kranken Menschen sind aus Sicht der CSU-Landtagsfraktion aber klar abzulehnen. Auch deshalb unterstützt die Landtagsfraktion die Stellungnahme der Staatsregierung im Bundesrat.“ Das Terminservice- und Versorgungsgesetz werde nach seiner Verabschiedung schließlich für sämtliche in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Menschen in Deutschland gelten.