Reform Verfassungsgerichtsgesetz: CSU-Fraktion sorgt für neuen rechtssicheren Modus
Der Bayerische Landtag bestimmt zum Anfang jeder neuen Legislaturperiode 15 ehrenamtliche Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die sogenannten nichtberufsrichterlichen Mitglieder.
Der neue rechtssichere Modus sieht in Zukunft zwei Vorschlagslisten vor: Eine für die Regierungsfraktionen und eine für alle Fraktionen in der Opposition. Die jeweilige Stärke der Regierungsfraktionen und der Oppositionsfraktionen ist ausschlaggebend dafür, wie viele Personen sie jeweils pro Liste vorschlagen können. Der Bayerische Landtag kann die vorgeschlagenen Kandidaten wählen oder nicht wählen, muss aber eine vollständige Aufstellung von 15 ehrenamtlichen Richtern gewährleisten. Gewählt sind die Kandidaten auf den entsprechenden Listen mit den meisten Stimmen. Falls einzelne Vorschläge durchfallen, füllen weitere gewählte Kandidaten die Liste auf und garantieren damit einen verfassungskonformen Modus.